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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt alle Streitigkeiten zwischen den Bürgern und dem Staat. Dieses Rechtsgebiet ist sehr vielfältig. Es ist Teil des öffentlichen Rechts. Dies bedeutet, dass auf der einen Seite der Staat und Kommunen stehen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen. Das Verwaltungsrecht umfasst dabei alle Rechtsnormen, die für die Verwaltungstätigkeit, das Verfahren und die Verwaltungsorganisation gelten. Es wird in zwei Gebiete unterteilt, dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine – 2 – Verwaltungsrecht regelt die allgemeinen Rechtsinstitute und Verfahren, die grundsätzlich überall in der Verwaltung gelten. Hierzu gehören das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht, das Verwaltungszustellungsrecht und das Gebührenrecht. Im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts gibt es Regeln, die für ganz spezielle Verwaltungsberichte zugeschnitten sind und nur für diese gelten. Beispiele für das besondere Verwaltungsrecht sind Beamtenrecht, Schul- und Prüfungsrecht sowie das Gaststätten- und Gewerberecht.

Foto (Oliver Kochan)

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