Im Bank- und Kapitalmarktrecht geht es um den Zahlungsverkehr, um unterschiedliche Arten der Finanzierung, um Kapitalanlagen und um das Recht der Bankenaufsicht (BaFin, EBA). Immer dann, wenn eine Störung in die>sem Bereich auftritt, sind Sie bei den spezialisierten Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht richtig.
Das beginnt beim Zahlungsverkehr und den leidigen Hacking-Angriffen auf Zahlungskonten (Phishing), betrifft aber auch komplexe Immobilienfinanzierungen, fehlerhafte Zinsabrechnungen (besonders im Unternehmensverkehr bei variablen Zinsvereinbarungen).
Unsere Fachanwälte beraten bei der Vertragsgestaltung im gesamten Bereich der Mittelstandsfinanzierung (Firmenkredite, Kontokorrent, Schuldscheine, KfW-Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften, Leasing, Factoring, Mezzanine-Kapital, Fintech & Crowdfunding, Crowdlending, Beteiligungsfinanzierung, Sale & Leaseback, Lieferantenkredite u.s.w.) oder erarbeiten Anleihebedingungen für Unternehmensanleihen oder Wandelschuldverschreibungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Bankaufsichtsrecht (Regulatory), der die Rahmenbedingungen für die Gründung, Organisation und Geschäftstätigkeit von Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungsinstituten und FinTechs festlegt. Hier beraten spezialisierte Anwälte Institute oder bei der Gründung dieser Institute bei Erlaubnisverfahren und bei der Einhaltung der strengen Vorschriften des Finanzmarktes, strukturieren Geschäftsmodelle bis hin zur Prospekterstellung und vertreten Mandanten gegenüber Aufsichtsbehörden.
Im Kapitalmarktrecht vertreten unsere Fachanwälte institutionelle und private Anleger bei Fällen der fehlerhaften Anlage- und Anlegerberatung oder der Prospekthaftung, beispielsweise bei geschlossenen Fonds oder Falschinformationen bis hin zu handfesten Kapitalanlagenbetrugsfällen und Schadensersatz.
