Anwaltshaus H 123 EWiV
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet die rechtliche Grundlage jeder Beschäftigungsbeziehung und gliedert sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Für Unternehmen entscheidet eine belastbare arbeitsrechtliche Beratung häufig über wirtschaftlichen Erfolg und Planungssicherheit – von der rechtssicheren Gestaltung von Arbeits-, Führungskräfte- und Aufhebungsverträgen über Restrukturierungen und Betriebsübergänge bis zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Auch Führungskräfte und leitende Angestellte beraten wir in eigener Sache, etwa bei der Verhandlung von Anstellungsverträgen, Abfindungen oder Kündigungsschutzklagen. Wir begleiten Unternehmen wie Einzelpersonen praxisnah und diskret bei allen personalwirtschaftlichen und beruflichen Weichenstellungen und schaffen tragfähige Lösungen – von der Einstellung bis zur Trennung.