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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei große Bereiche: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Beide Bereiche betreffen die rechtlichen Beziehungen im Arbeitsleben und gewinnen angesichts stetiger Veränderungen der Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung.

Genauere Informationen zu den beiden Rechtsgebieten finden Sie in den beiden folgenden Abschnitten:

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im konkreten Arbeitsverhältnis.

Ein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie der Beratung zu Fragen der Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und variablen Vergütungsbestandteilen.

Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses entstehen häufig rechtliche Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit oder Abmahnungen.

Besondere Bedeutung kommt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu. Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse sind regelmäßig mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden und erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Zunehmend relevant sind zudem Fragen der Gleichbehandlung und des Schutzes vor Diskriminierung nach dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG), insbesondere im Zusammenhang mit Benachteiligungen im Bewerbungsprozess oder im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten,  Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Im Mittelpunkt stehen die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer und deren Mitbestimmung im Unternehmen.

Hierzu gehören insbesondere Fragen des Betriebsverfassungsrechts, der Beteiligung des Betriebsrats sowie die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus spielt das Tarifvertragsrecht eine immer größere Rolle, da tarifvertragliche Regelungen in vielen Branchen maßgeblichen Einfluss auf Arbeitsbedingungen und Vergütungsstrukturen haben.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Führungskräfte umfassend in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind auch als Dozenten tätig und bieten Vorträge, Inhouse-Schulungen und Seminare zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen an – praxisnah, verständlich und individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten.

Foto (Daniela Kriegbaum)

Fachanwältin für Arbeitsrecht


Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Nachlasspflegeschaften
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt
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Das Anwaltshaus H 123 EWiV ist ein Netzwerk selbstständiger Anwaltskanzleien unter einem gemeinsamen Dach.
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