Anwaltshaus H 123 EWiV
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Versicherungsrecht
Das private Versicherungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz sowie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt, die sich zwischen den Anbietern erheblich unterscheiden können. Für Unternehmen beraten wir bei Abschluss und Prüfung gewerblicher Versicherungsverträge, etwa Betriebshaftpflicht-, Sach- oder D&O-Versicherungen. Privatpersonen begleiten wir bei privaten Versicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Hausratversicherungen und vertreten Sie bei Streitigkeiten mit Versicherern, etwa bei behaupteten Anzeigepflichtverletzungen, Deckungsablehnungen oder Leistungskürzungen. Für das Sozialversicherungsrecht arbeiten wir eng mit unseren Fachanwälten für Sozialrecht zusammen. So sichern wir den bestmöglichen Versicherungsschutz und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern konsequent durch.