Das private Versicherungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt, die sich im Leistungsumfang bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften erheblich unterscheiden können. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte man sich deshalb z.B. anhand der Testberichte der Stiftung Finanztest oder durch die Beauftragung eines Maklers über die Unterschiede informieren. Der Versicherungsmakler schuldet dabei eine objektive Beratung und muss – anders als ein Versicherungsvertreter – über die Versicherungsbedingungen mehrerer Versicherer informieren. Streitigkeiten mit Versicherern können viele Ursachen haben, sei es dass der Versicherer eine sog. Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss des Versicherungsvertrags behauptet, wegen fehlender zeitlicher Deckung oder einer Ausschlussklausel Versicherungsschutz ablehnt oder auch nur – besonders in den Sachversicherungen wie der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung – der Höhe nach den Versicherungsschutz beschneidet. Für Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig, für das Sozialversicherungsrecht, z.B. die Rentenversicherung, dagegen die Sozialgerichte . Entsprechend fallen z.B. zwar Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung in das Tätigkeitsgebiet eines Fachanwalts für Versicherungsrecht nicht aber Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung, die durch Fachanwälte für Sozialrecht bearbeitet werden.

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