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Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht umfasst sowohl das sog. private Baurecht als auch das öffentliche Baurecht. Es regelt sämtliche rechtlichen Beziehungen und Vorgaben in Bezug auf die Planung, den Bau und die Nutzung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage.
Das sog. private Baurecht umfasst die Fragen des Vertragsrechts zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, d.h. es regelt die Vertragsgestaltung, die Bauabwicklungsphase bis zur Abnahme, die Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsrechten durch einen Auftraggeber und den Vergütungsanspruch eines Auftragnehmers.
Das öffentliche Baurecht umfasst das Bauplanungsrecht, d.h. die Frage, ob und was auf einem Grundstück errichtet werden darf, sowie das Bauordnungsrecht, welches zum einen Vorgaben für die konkrete Ausführung und Sicherheit von Gebäuden beinhaltet als auch zum anderen das Baugenehmigungsverfahren regelt.