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Strafrecht

Das Strafrecht definiert Straftaten und regelt deren Rechtsfolgen. Es sichert den staatlichen Strafanspruch, setzt ihm aber zugleich rechtsstaatliche Grenzen. Das Strafverfahren ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats: Wer gegen strafrechtliche Normen verstößt, riskiert eine Bestrafung durch Verhängung einer Geldstrafe, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bis hin zur Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung. Strafrecht gliedert sich in zwei große Bereiche. Das materielle Strafrecht – geregelt vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) und zahlreichen Nebengesetzen – bestimmt, was strafbar ist: von einfacher Körperverletzung über Betrug bis hin zu komplexen Delikten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Das formelle Strafrecht(Strafprozessordnung, StPO) regelt das Verfahren: Wie wird ermittelt, wie läuft eine Hauptverhandlung ab, welche Rechte haben Beschuldigte und Geschädigte?

Weitere Informationen zu den vielfältige Aufgaben eines Rechtsanwalts, der im Bereich des Strafrechts tätig ist, finden Sie in den drei folgenden Abschnitten:

Strafverteidigung

Wer als Beschuldigter in ein Strafverfahren gerät, dem steht der Staat als mächtiger Gegner gegenüber. Strafverteidiger sorgen dafür, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben; sie vertreten ihre Mandanten im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und im Strafvollzug, also von der Einleitung der Ermittlungen über das rechtskräftige Urteil hinaus bis zur Vertretung in der Strafvollstreckung. Der Bonner Rechtsanwalt Hans Dahs (* 04.02.1904 † 01.05.1972) prägte eine vielzitierte Definition der Arbeit eines Strafverteidigers:

“Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Strafverteidiger sind die Garanten für ein rechtsstaatliches Verfahren. ”

Nebenklagevertretung

Geschädigte bestimmter (schwerer) Straftaten haben das Recht, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Sie sind dann nicht bloß Zeugen, sondern aktive Verfahrensbeteiligte mit eigenen Rechten: Sie können Beweisanträge stellen, Fragen an Zeugen richten und Rechtsmittel einlegen. Anwälte, die Nebenkläger vertreten, begleiten Geschädigte durch das Verfahren und schützen sie vor vermeidbaren Belastungen.

Geschädigtenvertretung

Die Geschädigtenvertretung berät nicht nur, sondern erstattet auch Strafanzeigen, begleitet Zeugen, vertritt die Geschädigten in den Verfahren vor den Gerichten, und zwar unabhängig davon, ob sie als Nebenkläger zugelassen werden oder nicht. Im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens können zivilrechtliche Ansprüche – z.B. eine Schadensersatzforderung – des Geschädigten gegen den Angeklagten gerichtlich festgestellt werden. Schließlich besteht in diesem Zusammenhang auch die Chance, sichergestellte Vermögenswerte des Angeklagten im Zusammenhang mit der Rückgewinnungshilfe im Einziehungsverfahren zum Schadensausgleich zu nutzen.

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Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht

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  • Strafrecht
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