Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen des Gesundheitswesens, insbesondere das Arzt-, Krankenhaus- und Vertragsarztrecht. Wir beraten Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Medizinische Versorgungszentren bei der Gründung und Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften sowie bei vertragsarztrechtlichen Zulassungs- und Kooperationsfragen. Privatpersonen vertreten wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sowie bei Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen über Leistungsabrechnungen. Auch bei aufsichts- und vergütungsrechtlichen Streitigkeiten mit Kassenärztlichen Vereinigungen und Kostenträgern vertreten wir Ihre Interessen. So sichern wir sowohl den rechtssicheren Betrieb medizinischer Einrichtungen als auch Ihre persönlichen Ansprüche im Behandlungsfall.

Michael Lennartz
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arzthaftungsrecht
- Arztrecht
- Krankenhausrecht
- Vertragsarztrecht

Patrick R. Körnig
Fachanwalt für Sozialrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Sozialrecht
- Medizinrecht