Miet- und Wohnungseigentumsrechts
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen rund um die Nutzung und Verwaltung von Immobilien. Für Unternehmen und Immobiliengesellschaften beraten wir bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Räumungs- und Zahlungsansprüchen. Vermögende private Immobilieneigentümer und Vermieter begleiten wir bei der rechtssicheren Vermietung, Mietanpassungen und Nebenkostenabrechnungen ihres Immobilienbestands. Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir zudem Eigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer bei Beschlussanfechtungen und Sanierungsfragen. So sichern wir Ihre Immobilieninvestitionen rechtlich ab und sorgen für einen reibungslosen Betrieb Ihrer Mietobjekte – ob gewerblich oder privat.
Matthias E. Wiegner
Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Immobilienrecht
- Erbrecht