Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Todes wegen und gewinnt sowohl für Unternehmer bei der Unternehmensnachfolge als auch für Privatpersonen bei der persönlichen Nachlassplanung besondere Bedeutung. Wir beraten Gesellschafter, Familienunternehmen und Privatpersonen bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und vorweggenommener Erbfolge, der steueroptimierten Übertragung von Vermögen und Gesellschaftsanteilen sowie der Vermeidung von Konflikten zwischen Erben. Wir beraten Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten, Steuern in der Vermögensnachfolge zu vermeiden. Auch bei der Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen zur Seite. So sichern wir Ihr Lebenswerk und Vermögen über Generationen hinweg und schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Daniela Kriegbaum
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Erbrecht

Holger Siebert
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Matthias E. Wiegner
Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Immobilienrecht
- Erbrecht